Aus gegebenem Anlass sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Arbeitseinsatztermine aus der Einladung zur Mitgliederversammlung bindend sind. Bei Nichterscheinen zum Termin werden die nicht geleisteten Stunden mindestens zur Hälfte fällig. Dies regelt die Stundenordnung des Vereins, beschlossen durch die Mitgliederversammlung am 07.12.2018.
Bei Verhinderung zu einem der Termine ist der Verein zu informieren und ein Ersatztermin vorzuschlagen. Dies kann auch der zweite Termin sein, wenn dann alle Stunden zu diesem Einsatz geleistet werden. Bei akuter Verhinderung oder spontanem Vergessen besteht auch die Möglichkeit dieses zeitnah am Wochenende des Arbeitseinsatzes noch nachzureichen. Bei Ableistung aller Stunden zum ersten Termin (oder auch vor diesem) ist keine erneute Abmeldung nötig.