Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
Der Freistaat Sachsen hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die weitreichende Auswirkungen auf die Bewegungsfreiheit hat und bis einschließlich dem 05.04.2020 gilt. Dies hat auch weitere Auswirkungen auf unseren Kleingartenverein.
Unter Punkt 2.13 findet sich die Passage, daß der „Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen.“
Aus diesem Grund wird das Wasser anstellen am 04.04.2020 verschoben. Als neuer Termin wird Stand jetzt der 18.04.2020 angestrebt. Der Vorstand wird alle Gartenfreunde kurzfristig informieren, wenn auch dieser Termin nicht möglich ist. Bitte schauen Sie hierzu auch immer wieder in die Schaukästen im Verein.
Bitte halten Sie sich an die Auflagen in der Allgemeinverfügung! Wir haben im Gegensatz zu anderen Bevölkerungsgruppen einen triftigen Grund mehr, die Wohnung verlassen zu können und sollten diesen nicht durch unvernünftiges Handeln aufs Spiel setzen! Insbesondere sollten Pächtergruppen bestehend aus mehreren Personen/Familien die Formulierung „eigener Hausstand“ ernst nehmen und nicht nur die Anzahl der maximalen Gruppenbildung.
Bleibt gesund und fit
Der Vorstand